Webmaster wissen schon seit langem um die Notwendigkeit für barrierefreies Webdesign. Denn bereits seit 2002 hat der Gesetzgeber ein Gesetz hierzu erlassen, welches besagt, dass auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Informationsmöglichkeiten im Internet haben müssen.
In Bezug auf das Gleichstellungsgesetz für Behinderte, wurde barrierefreies Webdesign zur Pflicht. Dabei heißt das vor allem, dass sämtliche Bilder auch mit einem Text dargestellt werden müssen, um sie leichter verständlich zu machen. Außerdem müssen die Farben so gewählt werden, dass auch für Menschen mit Fehlsichtigkeit eine richtige Interpretation möglich ist. Selbst wenn man sich die Bilder nur in Schwarzweiß anschauen kann, müssen die Kontraste so dargestellt werden, dass man den Sinn des Bildes noch erkennen kann.
Wichtig für barrierefreies Webdesign ist es auch, dass z. B. Animationen oder Videos auch alternativ dargestellt werden. Dies kann z. B. mittels einer hörbaren Wiedergabe geschehen oder auch durch Untertitel unterstützt werden.
Die Schwierigkeit tritt vor allem dann auf, wenn auch blinde Menschen den Zutritt zu einer Webseite erlangen wollen. Diese verfügen oft über spezielle Geräte, die die Inhalte in Braille-Schrift wiedergeben. Doch eine Internetseite auch für solche Geräte zu erstellen ist äußerst schwierig, denn hier müssen bei der Programmierung besondere Dinge beachtet werden. Dazu muss der Programmierer aber erst einmal die Funktionsweise der Spezialgeräte kennen und verstehen lernen.
Barrierefreies Webdesign bedeutet aber auch, dass die Nutzung der Internetangebote nicht auf bestimmte Ein- oder Ausgabegeräte beschränkt werden darf. Z. B. wissen viele Menschen um die Vorteile der Bedienung mit der Tastatur gegenüber einer Bedienung mit der Maus. Diese sind vor allem in der schnelleren Navigation zu finden. Deshalb werden sie sich gestört fühlen, wenn eine Webseite nicht mit der Tastatur bedient werden kann. Anderen wiederum steht womöglich gar keine Maus zur Verfügung. Diese Menschen können das Angebot dann in keiner Weise nutzen, so dass das Gesetzt für barrierefreies Webdesign hier gar nicht eingehalten werden kann.
Zwar hat der Gesetzgeber bei Einführung dieser Regelung noch gewisse Fristen erlaubt, doch sind diese mittlerweile auch längst abgelaufen. Dennoch sind bis heute nicht alle Internetangebote durch barrierefreies Webdesign gekennzeichnet. Der Gesetzgeber kommt aber andererseits auch nicht mit der Kontrolle jeder einzelnen Homepage hinterher, so dass versucht wird, das Thema zu lösen, indem mehr Menschen darauf aufmerksam gemacht werden. Man hofft hier auf deren Verständnis und Einsicht. Doch barrierefreies Webdesign sollte wirklich Profis überlassen werden, da hier sehr viele Fehler passieren können, die von Laien oft auch nicht einmal bemerkt werden.
Dean Verkühlen
info(at)webtechnik.net
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Fr, Nov 30, 2007
Computer / Internet