Inzwischen sollte es den Bürgern in Deutschland klar geworden sein, dass die gesetzliche Rente bei weitem nicht mehr ausreicht und nur noch eine Grundsicherung ist.
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist eigentlich mehr als Rentenkürzung zu sehen, denn die Menschen werden dadurch nicht länger arbeiten aber sie bekommen pro Jahr dadurch 3,6 Prozent Rente weniger. Geht man mit 63 Jahren in Rente wird diese um immerhin 14,4 Prozent gekürzt.
Der Staat hat deshalb auch die Riester Rente mit der staatlichen Förderung ins Leben gerufen, von der in der Regel alle profitieren können, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente bezahlen. Dazu gehören natürlich Arbeitnehmer aber auch Behinderte welche in Behindertenwerkstätten arbeiten sowie andere Personenkreise.
Die Zulagen zur Riester Rente können sich sehen lassen, inzwischen gibt es für Kinder eine Zulage von 185 Euro und die Grundzulage beträgt 154 Euro. Um diese Zulagen zu bekommen müssen allerdings 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres an Beitrag in die Riester Rente bezahlt werden. Bei diesen 4 Prozent sind die Zulagen mit eingerechnet. Wird weniger einbezahlt kürzen sich auch die Zulagen dementsprechend.
Eine neue Regelung gibt es in der Riester Rente für Kinder die ab dem Jahr 2008 geboren werden, denn diese erhalten eine Kinderzulage von 300 Euro.
Die Zulagen werden von der Zeit her ähnlich dem Kindergeld bezahlt, also grundsätzlich bis zur Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr und in der Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr.
Da Selbständige von der Riester Rente in der Regel nicht profitieren können hat die Regierung für Selbständige die Rürup Rente geschaffen, wobei Selbständige die nicht verheiratet sind bis zu 20.000 Euro im Jahr einzahlen können und verheiratete bis zu 40.000 Euro.

Mo, Mrz 31, 2008
Versicherungen